Vorbeugung des Organisationsverschuldens
Werden in Ihrem Verantwortungsbereich Pflichten nicht umfänglich erfüllt und kommt es zu schädigenden Ereignissen, so haften Sie als Führungskraft - und zwar auch für Ihre Mitarbeiter oder beauftragte Fremdfirmen.
Entlasten können Sie sich, wenn Sie die entsprechenden organisatorischen Anforderungen erfüllen. Dazu gehören u.a.:
- Richtiges Auswählen d.h.: geeignete Mitarbeiter bzw. Fremdfirmen für die jeweiligen Tätigkeiten und Gefährdungen
- Korrektes Anweisen d.h.: ausreichende Informationen bzgl. der Tätigkeiten und Gefährdungen, Betriebsanweisungen,...
- Gefährdungsgetreues Überwachen d.h.: Kontrollen, angepasst an den zu erwartenden Gefährdungen
Die sigeus-Analyse zur Organisationshaftung gibt einen ersten Überblick über:
- Lücken in der Aufbau- und Ablauforganisation, die zu einem Organisationsverschulden führen können
- Relevante regelwerksbedingte Unternehmerpflichten, die nicht ausreichend oder nicht gesichert umgesetzt werden
- Hinweise zu einem effizienteren Umsetzen von Pflichten
- Hinweise zu konkreten Fragestellungen (z.B.: „Was müssen meine befähigten Personen wirklich können?"; „Welche Prüfungen sind notwendig ?"; „Dokumentieren wir zu viel oder zu wenig?"; „Sind unsere Betriebsanweisungen und Gefährdungsbeurteilungen ausreichend?"; ...)
Je nach Detailtiefe kann die Organisationshaftungsanalyse als Kurzanalyse (3 bis 6 Beratertage, je nach Komplexität des Betriebsstandortes) oder als Kompaktanalyse (12 bis 25 Beratertage) durchgeführt werden.