Cybersicherheit vernetzter Anlagen und Maschinen
Industrie 4.0 bringt es mit sich: Alles was am Netz ist, kann angegriffen und manipuliert werden. Das beeinflusst die Sicherheit von Anlagen- und Maschinen in Produktion und Fertigung.
Berücksichtigung von Cyberangriffen in der Gefährdungsbeurteilung
Die TRBS 1115 Teil 1 i.V.m. der Betriebssicherheitsverordnung fordert die Berücksichtigung von Cyberangriffen und die IT-Sicherheit in der Gefährdungsbeurteilung.
Dies wird dann relevant, wenn MSR-Einrichtungen über das Internet überwacht oder gesteuert werden können. Häufig geschieht das, um z.B. die eigene Instandhaltung aber auch Hersteller oder Wartungsfirmen einen Fernzugriff zu gewähren, damit mit wenig Aufwand Fehlerdiagnosen erstellt werden zu können.
In der Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz bzw. Betriebssicherheitsverordnung muss dazu u.a. betrachtet werden, welche Risiken entstehen, wenn z.B. auf Sensoren oder Aktoren der Anlagen zugegriffen werden und wie weit Schutzmaßnahmen in der IT-Umgebung aber auch in der operativen OT-Umgebung (SPS/PLC - Speicherprogrammierbare Steuerungen, PLT - Prozessleittechnik) ausreichen um arbeitsmittelbezogene Gefährdungen zu vermeiden.
Die sigeus-Lösung zur Gefährdungsbeurteilung nach TRBS 1115-1 (Cybersicherheit)
In den Gefährdungsbeurteilungen des sigeus-Pflichtenmanagements sind die Anforderungen der Cybersicherheit durch entsprechende Gefährdungsfaktoren integriert. Unser Experte zum Cyber Security Management bewertet zudem den Einfluss der IT-Sicherheitsmaßnahmen auf die Zugriffssicherheit der betreffenden Anlagen und Maschinen in der OT- wie in der IT-Umgebung.

